Sie suchen eine zuverlässige Verwaltung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft. Für die Verwaltung hat der Gesetzgeber im Wohnungseigentümer-Gesetz genaue Vorschriften erlassen. Es ist unsere Aufgabe diese zusammen mit Ihnen als Eigentümer und Eigentümerinnen umzusetzen. Das geschieht in der Regel durch gemeinsame Beschlüsse in den jährlich vorgeschriebenen Hausversammlungen. Die Verwaltung steht Ihnen also als neutrale Instanz bei allen zu treffenden Entscheidungen zur Seite.
Auch die Überwachung von Sanierungen und sonstigen Baumaßnahmen gehört zu unseren Aufgaben.
Nicht zuletzt sind wir auch für die ordnungs- und fristgerechte Abrechnung der Hausgelder verantwortlich und die Verwaltung der Rücklagen.
Bitte nehmen Sie Kontakt über unser Anfrageformular auf!